Eine Abmahnung vom Rechtsanwalt zu erhalten ist eine ernste Angelegenheit, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf. Wenn die MH Rechtsanwälte eine Abmahnung verschicken, so ist die Angelegenheit wie ein Prozess vor Gericht zu verstehen. Nicht zu reagieren ist fast gleichbedeutend mit einem Fernbleiben vor Gericht und wird bestraft. Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Klärung bei einfachen Streitfällen, bei denen keine Gerichte belastet werden und auch keine Gerichtskosten anfallen. Kosten entstehen nur durch die Tätigkeit der Rechtsanwälte.
Bei illegalen Downloads und Filesharing hat der Gesetzgeber beschlossen, dass dies zu den einfachen Fällen zählt und eine Obergrenze für die Gebühren der Anwälte beschlossen. So können die MH Rechtsanwälte eine Abmahnung mit maximal 100 Euro berechnen, wenn die Abmahnung begründet ist und die Schuld anerkannt wird. Eine Abmahnung abzuwehren ist in diesem Fall sehr schwierig, da immer der Inhaber eines Internetanschlusses mit einer Abmahnung belegt wird, von dessen Anschluss Filesharing begangen worden ist. Dies zu widerlegen muss mit Belegen etc. geschehen. Auch wenn Dritte sich an diesem PC bedient haben, kommt der Inhaber des Anschlusses nicht oft um die Gebühren für den Rechtsanwalt herum.
Wirksame Verteidigung ist meist nur unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes möglich, der zwar auch Gebühren erhebt, aber zuvor verifizieren kann, welche Möglichkeiten und Chancen bestehen. Er kennt auch die konkreten Maßnahmen, die zum Ziel führen können. Sollte sich keine Einigung ergeben, so landet das Verfahren schließlich vor Gericht und wird für eine Seite sehr kostspielig. Dann werden sich die Gebühren von einst 100 Euro mit einem hohen Faktor multiplizieren, da Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwälte zu bezahlen sind.