Computergestützte Datenspeicherung gehört zur alltäglichen Arbeit in allen beruflichen Gebieten. Die rasante Entwicklung ist eine große Herausforderung für den Gesetzgeber, Sicherheit bei der Datenspeicherung und Anwendung von Daten zu definieren zu gewährleisten. Dass Datenschutz Sicherheit bedeuten soll, ist allen Beteiligten klar. Dafür ist das Datenschutzaudit in Entwicklung. Die noch nicht endgültig in Gesetzesform gegossene Vorschrift ist zurzeit aber schon in Betrieb. Es werden Systeme entwickelt, die den Datenschutzbeauftragten der Firmen und Behörden an die Hand gegeben werden. Daraus sollen diese Handlungsmuster entnehmen. Schulungen zum Datenschutzaudit werden jederzeit von verschiedenen Stellen angeboten und regelmäßig und häufig besucht. Die Teilnehmer erhalten dort die aktuellsten Informationen zum Thema und können auf diesem Weg Kollegen anderer Firmen und Behörden kennenlernen und sich mit diesen austauschen. Mittels des Datenschutzaudits werden die Datenschutz Konzepte der einzelnen Firmen und Behörden untersucht und beurteilt.
Mit einem ausgestellten Zertifikat wird ein gut funktionierendes Konzept bescheinigt. Damit, so ist der Leitgedanke der Politik, werden Firmen für ihr Unternehmen werben, was andere dazu führen wird, dem nachzueifern. Ein endgültiger Erfolg dieser Methode ist nach nachzureichen, hat aber sichtbar schon zu Verbesserungen geführt. Natürlich ist diese Methode eine national begrenzte und auf andere Staaten nicht übertragen. Aber auch ohne endgültige gesetzliche Regelung haben die Gesetzgeber eine Kontrolle über den Stand des Datenschutzes in Deutschland. Der Vorteil daran ist, dass bei dieser Regelung der Gesetzgeber nicht mehr den Ereignissen hinterher laufen muss. Die fortlaufenden Anbieter der Schulungen zum Datenschutzaudit und die Prüfer der Konzepte sind immer auf dem aktuellsten Stand der Dinge, was dem Gesetzgeber niemals möglich sein kann. Sollte sich diese Methode der Selbstkontrolle durch Konkurrenz als erfolgreich erweisen, würde eine Gesetzesnovelle umgangen.