Es gibt in Hamburg mehr als 30 Anwälte für Arbeitsrecht, die sich mit dem Individualarbeitsrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht beschäftigen und ihre Klienten vor dem ansässigen Arbeitsgericht ver¬treten.
Grundlage für das Arbeitsrecht, auch für das Arbeitsrecht Hamburg, bilden die gesetzlichen Grundla¬gen der Bundesrepublik Deutschland, wie das Grundgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, das Mut¬terschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Tarifverfassungsgetz, die Betriebsvereinbarungen, die einzelnen Arbeitsverträge, um nur einige zu nennen.
Die Anwälte sind auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts und das kollektive Arbeitsrechts tätig. Im Individualarbeitsrecht werden die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitneh¬mer geregelt. Im Arbeitsvertrag finden sich die Rechte und Pflichten der Vertragspartner – Arbeitge¬ber und Arbeitnehmer.
Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen den Gewerkschaften und den Arbeit¬geberverbänden, das Recht auf Streiks, Aussperrungen, das Mitbestimmungsrecht in den Betrieben und Unternehmen sowie das Tarifrecht.
Im Mittelpunkt des Arbeitsrechtes steht die Gleichberechtigung zwischen Arbeit und Kapital. Des Weiteren bilden die Gesetze die Grundlage für eine demokratische Wirtschaft und bilden ein wichti¬ges Instrument zur Kontrolle der Macht der Wirtschaft, d.h. der Betriebe und Unternehmen sowie der Sicherung des sozialen Rechts.
Die Anwälte für Arbeitsrecht Hamburg, die die Streitfälle vor dem Arbeitsgericht in Hamburg vertre-ten, behandeln Fälle, in denen der Arbeitnehmer oder auch der Arbeitgeber geschädigt wurde. Bei solchen arbeitsrechtlichen Verletzungen kann es sich unter anderem um Verletzungen bei Kündi-gungen, Urlaub, Krankheit, Lohnzahlungen, Abmahnungen und um Ar¬beitszeitverletzungen handeln.
Das Hamburger Arbeitsgericht ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten und Beschlusssachen des Arbeitsrechts Hamburg, wie es in §§ 2, 2a des Arbeitsgerichtsgesetzes aufgelistet bzw. aufgeführt ist.
Werden die Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsrecht Hamburg im Individualrecht oder im kollektiven Arbeitsrecht nicht geklärt, d.h. wird Berufung eingelegt, ist dem Arbeitsgericht Hamburg das Landesarbeitsgericht Hamburg, eines der 18 Landesarbeitsgerichte in Deutschland, übergeordnet. Darüber steht dann das Bundesarbeitsgericht, das in Erfurt ansässig ist. Das Hamburger Arbeitsgericht und das Landearbeitsgericht befinden sich im gleichen Justizgebäude in der Osterbekstraße 96 in 22083 Hamburg.
08
Mrz 2010